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Schulgeldinfo


Das Burgenländische Musikschulwerk ist aufgrund des Burgenländischen Musikschulförderungsgesetzes 1993 verpflichtet, die Höhe des Schulgeldes so festzusetzen, dass damit 25 % der Personalkosten des Burgenländischen Musikschulwerks abgedeckt werden können. [1]  


Die Höhe des Schulgeldes für das Schuljahr 2024/25 beträgt pro Semester:

 

Unterrichtsform
Schulgeld pro Person und Semester [2]

Einzelunterricht 50 Minuten

445,-  €

Partnerunterricht 75 Minuten oder Einzelunterricht 37,5 Minuten

390,-  €

Partnerunterricht 50 Minuten oder Einzelunterricht 25 Minuten

300,-  €

Gruppenunterricht 50 Minuten, 3 bis 5 Kinder

230,-  €

Kursunterricht 50 Minuten, 6 bis 12 Kinder

120,-  €


Ergänzungsfächer wie Orchester, Ensemble oder Musikkunde sind schulgeldfrei.

Die Anmeldung für das Schuljahr 2024/25 ist ab 1. Mai möglich.


[1] 55 % der Personalkosten werden vom Land Burgenland und 20% von den Gemeinden getragen. Der gesamte Sachaufwand wird von den Gemeinden getragen.
In den Jahren 2020 und 2021 konnte von einer Schulgelderhöhung abgesehen werden, im Jahr 2022 erfolgte eine geringe Erhöhung. Für das Schuljahr
2023/24 ist aufgrund der Budgetentwicklung eine neuerliche Erhöhung vorzunehmen.

[2] Im Schulgeld ist ein Lehrmittelbeitrag in der Höhe von € 4,-  enthalten.

Schuljahr 2023/24
Schulgeldermäßigung und -rückerstattung:


Gemäß § 3 Abs. 4 des Gesetzes über die Förderung des Musikschulwesens im Burgenland (Bgld. Musikschulförderungsgesetz), LGBl. Nr. 36/1993, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 38/2015, kann aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen, wie insbesondere die soziale Lage der Schüler:innen, deren Eltern oder Erziehungsberechtigten und der besonderen Begabung der Schüler:innen, die Landesregierung im Einzelfall eine Ermäßigung des Schulgeldes gewährt werden.
 

Die Dokumente für das Ansuchen um Teilrückerstattung des Elternbeitrags zum Musikschulbesuch finden Sie unter folgendem Link:

Teilrückerstattung


Anträge können ab 6.4.2024 bis zum Ende des aktuellen Schuljahres (Stichtag: 30.6.2024), eingereicht werden. Die Anträge sind zeitgerecht beim Land Burgenland einzubringen.
Schuljahr 2024/25:
Musikschulförderung:

Die Musikschulförderung ist eine Förderung des Landes für Personen, die Obsorgepflichten für Kinder zu tragen haben. Um bei der Betreuung und Erziehung der Kinder zu unterstützen werden einkommensschwache Familien bei der Entrichtung von Musikschulbeiträgen gefördert.

Für Eltern mit geringem Einkommen besteht bereits bei der Anmeldung die Möglichkeit, beim Land Burgenland Musikschulförderung zu beantragen. Je nach Einkommen kann das Schulgeld für ein Instrument damit um 25%, 50% oder 75% reduziert werden.

Die entsprechenden Fördervoraussetzungen und die zu erbringenden Nachweise finden Sie unter folgendem Link:

Musikschulförderung

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